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Fördermittel

Förderungen Ihrer Sanierung
Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden bestehen verschiedene Förderprogramme - etwa zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss, Investitionszuschüsse oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Ihr Vorhaben in Betracht kommt, hängt vom Gebäude, von der geplanten Maßnahme und von den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Zuschüsse werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Für Anträge bei KfW und BAFA ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes einzubinden. Diese Leistung erbringen wir nicht selbst; wir arbeiten aber mit Fachleuten aus der Region zusammen und nennen Ihnen gerne Ansprechpartner.

Für die steuerliche Förderung nach § 35c EStG stellen wir Ihnen als ausführendes Fachunternehmen die Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster aus.

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